FAQs über den Kauf von Ferienhäusern in der Schweiz


4. Die Transaktion, Bezahlung und Papierkram

 

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Als erstes benötigen Sie eine Vereinbarung mit dem Verkäufer und müssen eine Bargeld-Voranzahlung leisten, um sicherzustellen, daß Sie Ihr Angebot halten werden. Das kann normalerweise in weniger als 48 Stunden getan werden. Dann wird der öffentliche Notar kontrollieren, daß alles, was mit der Transaktion zu tun hat, legal ist und daß Sie wirklich berechtigt sind, die Wohnung zu kaufen. Er wird sich dann bei der Regierung nach einer Bestätigung, daß Sie kaufen können, erkundigen. Danach wird er im örtlichen Immobilienregister aufzeichnen, daß Sie der neue Besitzer sind. Sie bezahlen die Kaufpreis plus derzeitiger Steuer.

 

48 Stunden um den Prozeß zu beginnen, weniger als 2 Monate, um den ganzen Papierkram zu erledigen.

 

Sie bezahlen eine Anzahlung, nachdem Sie sich entschieden haben, das Gebäude zu kaufen, den Rest wenn Sie den Kaufvertrag im Büro des öffentlichen Notars unterschrieben haben.

 

Abhängig vom Kanton müssen Sie entweder den Verkäufer direkt oder den öffentlichen Notar, der das Geld an den Verkäufer weiterleiten wird, falls die Transaktion durchgeht, bezahlen.

 

NEIN. Wir waren niemals und werden niemals an dieser Art von Aktivität beteiligt sein. Es verleiht der Schweiz einen schlechten Ruf.

 

NEIN. Dies ist ein Weg, das Gesetz zum umgehen und ist als solcher verboten. Jeder, der Ihnen anbietet, das für Sie zu tun, kann in's Gefängnis gehen, das Immobiliekann konfisziert werden und Ihr Geld ist verloren. Wir machen diese Art von Geschäft nicht.

 

Falls sie leersteht, in dem Augenblick, in dem Sie die Anzahlung leisten. Falls der vorherige Eigner noch darin wohnt - was ungewöhnlich ist - müssen Sie das mit ihm abmachen, aber auf jeden Fall in weniger als 2 Monaten.

 

Der öffentliche Notar, ein Profi mit einer Regierungslizenz, hat die Pflicht, zu überprüfen, daß alles in der Transaktion legal ist, bevor er  im schweizer Immmobilienregister (registre foncier) vermerken kann, daß Sie der neue Besitzer sind. Sobald er das getan hat, können Sie sich sicher sein, daß niemand Ihr Recht auf dieses Immobilie anfechten kann.

 

Ja, solange Sie uns die notwendige Information geben, das Geld bezahlen und ein Mandat, das uns erlaubt, in Ihrem Namen zu handeln, unterschreiben. Dann können wir uns für Sie um alles kümmern, sogar wenn Sie sich zur Zeit nicht in der Schweiz befinden.

 

Das hängt vom Verkäufer und ob Sie ein Hypothek wollen, ab.

 

Ja, für bis zu 80% des Hauspreises, abhängig davon, ob Sie ein gutes Risiko sind, das heißt, ob Sie flüssig sind.

 

Außerhalb des Kaufpreises ist die einzige Gebühr, die Sie zahlen, eine 5-prozentige Steuer, die Sie dem öffentlichen Notarn bezahlen. Der exakte Betrag könnte abhängig von der Gegend etwas niedriger liegen, ist aber im vom Käufer bezahlbar.

 

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