FAQs über den Kauf eines Ferienhauses in der Schweiz


5. Sie und Ihr Grundstück

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Ja, wir können entweder alle Post, die mit Ihrer Immobilie zu tun hat, d.h. Steuern, Instandhaltung, Mitbesitzerangelegenheiten usw, in unserem Büro behalten und Sie diskret anrufen oder es Ihnen faxen, wenn nötig, oder Sie können das mit Ihrer Privatbank in der Schweiz ausmachen.

 

Ja, in jedem Gebäude gibt es einen Hausmeister, der sich um alles kümmern wird. Falls Sie Extras wie Blumen- oder Gartenpflege benötigen, wird sich jemand für eine Gebühr darum kümmern.

 

Ja, es gibt Gebühren für die Instandhaltung von gemeinsamen Teilen des Hauses wie Aufzügen, Gärten, Heizung oder dem Gehalt des Hausmeisters. Diese summieren sich auf ein paar hundert Franken im Monat, welche Sie normalerweise jährlich bezahlen können. Der exakte Betrag hängt natürlich von der Größe und Art des Gebäudes ab.

 

Ja, sie sind aber sehr niedrig. Auch hier hängt das von der Größe und Art des Gebäudes ab.

 

Mitbesitzer treffen sich normalerweise einmal im Jahr, um zu diskutieren, was mit dem Garten, Aufzug, Hausmeister etc. zu tun ist, aber Sie können jemanden, zum Beispiel einen ständigen Bewohner des Gebäudes oder den Gebäudemanager als Ihren Repräsentanten wählen.

 

Die meisten Wohnungen sind unbemöbelt - was eine Segnung ist, falls Sie nicht den gleichen Geschmack teilen. Falls Sie Möbel benötigen, können wir das für Sie arrangieren, indem wir mit Ihnen zu guten Möbelschauräumen gehen und Ihnen ihre Einkäufe in Ihr Wohnung liefern lassen. Das ist eine gute Idee, aber eine noch bessere, billigere und bequemere Lösung ist die Wahl aus einigen ausgezeichneten italienischen Möbelkatalogen.Wir können es arrangieren, daß diese in Ihre Wohnung geliefert werden. In beiden Fällen können wir uns für Sie darum kümmern.

 

Wie überall auf der Welt gibt es Einbrüche, aber wenn die Gebäudetür geschlossen und Ihre Fenster nicht erreichbar sind, sind Sie ziemlich sicher. Falls Sie Kunstobjekte in Ihrem Wohnung behalten wollen, sind sie in der Schweiz sicherer als in den meisten Orten der Welt, wir empfehlen Ihnen aber trotzdem, eine Alarmanlage zu installieren, man weiß ja nie. Und natürlich, verbergen Sie Ihr Geld oder Ihre Juwelen nicht unter Ihren Handtüchern oder auf Ihren Schränken.

 

Sie können das Appartement einige Zeit des Jahres als Ferienwohnung vermieten, aber nicht ganzjährig als Wohnhaus.

 

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