Ja, wir können entweder alle Post, die mit Ihrer Immobilie zu tun
hat, d.h. Steuern, Instandhaltung, Mitbesitzerangelegenheiten usw, in unserem Büro
behalten und Sie diskret anrufen oder es Ihnen faxen, wenn nötig, oder Sie können das
mit Ihrer Privatbank in der Schweiz ausmachen.
Ja, in jedem Gebäude gibt es einen Hausmeister, der sich um alles
kümmern wird. Falls Sie Extras wie Blumen- oder Gartenpflege benötigen, wird sich jemand
für eine Gebühr darum kümmern.
Ja, es gibt Gebühren für die Instandhaltung von gemeinsamen Teilen
des Hauses wie Aufzügen, Gärten, Heizung oder dem Gehalt des Hausmeisters. Diese
summieren sich auf ein paar hundert Franken im Monat, welche Sie normalerweise jährlich
bezahlen können. Der exakte Betrag hängt natürlich von der Größe und Art des
Gebäudes ab.
Ja, sie sind aber sehr niedrig. Auch hier hängt das von der Größe
und Art des Gebäudes ab.
Mitbesitzer treffen sich normalerweise einmal im Jahr, um zu
diskutieren, was mit dem Garten, Aufzug, Hausmeister etc. zu tun ist, aber Sie können
jemanden, zum Beispiel einen ständigen Bewohner des Gebäudes oder den Gebäudemanager
als Ihren Repräsentanten wählen.
Die meisten Wohnungen sind unbemöbelt - was eine Segnung ist, falls
Sie nicht den gleichen Geschmack teilen. Falls Sie Möbel benötigen, können wir das für
Sie arrangieren, indem wir mit Ihnen zu guten Möbelschauräumen gehen und Ihnen ihre
Einkäufe in Ihr Wohnung liefern lassen. Das ist eine gute Idee, aber eine noch bessere,
billigere und bequemere Lösung ist die Wahl aus einigen ausgezeichneten italienischen
Möbelkatalogen.Wir können es arrangieren, daß diese in Ihre Wohnung geliefert werden.
In beiden Fällen können wir uns für Sie darum kümmern.
Wie überall auf der Welt gibt es Einbrüche, aber wenn die
Gebäudetür geschlossen und Ihre Fenster nicht erreichbar sind, sind Sie ziemlich sicher.
Falls Sie Kunstobjekte in Ihrem Wohnung behalten wollen, sind sie in der Schweiz sicherer
als in den meisten Orten der Welt, wir empfehlen Ihnen aber trotzdem, eine Alarmanlage zu
installieren, man weiß ja nie. Und natürlich, verbergen Sie Ihr Geld oder Ihre Juwelen
nicht unter Ihren Handtüchern oder auf Ihren Schränken.
Sie können das Appartement einige Zeit des Jahres als Ferienwohnung
vermieten, aber nicht ganzjährig als Wohnhaus.
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