FAQs über den Kauf von Ferienhäusern in der Schweiz


1.Gesetze und Genehmigungen

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Ja, die sogenannte Lex Friedrich verbietet Ausländern ohne Genehmigung jedwede Immobilie in der Schweiz zu kaufen. Wie auch immer, sie erlaubt Kantonen, beschränkte Kauferlaubnisse in bestimmten Gegenden zu erteilen, falls der Käufer bestimmte Bedingungen erfüllt. Falls Sie eine Aufenthaltsgenehmigung (B- oder C) besitzen, ist das allerdings eine andere Geschichte.

 

Sie müssen....

  1. eine Immobilie in einer Gegend, in der es legal ist für Ausländer, ein Immobilie zu kaufen, kaufen. Klicken Sie hier, um ein Karte dieser Gegenden anzuzeigen (in neuem Fenster)
  2. nur eine Immobilie kaufen. Klicken Sie hier für Immobilieninvestitionen.(in neuem Fenster)
  3. mit Geld kaufen, das nicht durch kriminelle Aktivitäten verdient wurde.

Falls Sie diese Bedingungen erfüllen, wird Ihnen normalerweise erlaubt, zu kaufen.

 

Vor allem in Touristengebieten. Nicht in großen Städten wie Genf oder Zürich. Klicken Sie hier , um die Karte anzuzeigen, die Ihnen zeigen wird, wo Sie kaufen können. Falls Sie an einen bestimmten Ort denken, können Sie uns kontaktieren.

 

Nein, in diesen Städten können Sie nichts kaufen. Aber es könnte eine alternative   Lösung geben.

 

Ja, das können Sie, aber Sie können nur 3 Monate am Stück und nicht länger als 6 Monate im Jahr dort leben

 

Einige Leute werden Ihnen anbieten, Ihnen eine Wohnung in ihrem Namen zu kaufen. Als Schweizer können sie alles kaufen, was sie wollen, aber Sie bezahlen. Das ist illegal und wir werden es nicht tun. Wir empfehlen Ihnen auch nicht, so etwas zu tun, da Ihre Immobilie konfisziert werden und Sie ins Gefängnis gehen könnten.

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