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Kann ich meine Familie mitbringen?
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Als Inhaber einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung dürfen Sie Ihre minderjährigen Kinder und Ihr Ehepartner bei Ihnen leben.

Ab und zu bekommen wir Anfragen für andere, besondere Familienmitglieder:

Freund oder Freundin
Wenn es um Aufenthaltsbewilligungen geht, werden nichtverheiratete Partner von den Schweizer Kantonen nicht als Paar anerkannt. Mehr dazu ...

Lebenspartner desselben Geschlechts
Für diese gilt dasselbe wie für andersgeschlechtliche Partner. Sie können im Prinzip einen Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen beantragen, aber unseres Wissens wurde einem solchen Antrag noch nie stattgegeben.

Eltern und Großeltern
Wenn Sie kein EU-Bürger sind, haben Ihre Eltern und Großeltern nicht automatisch das Recht, in der Schweiz zu leben, nur weil Sie offizieller Einwohner der Schweiz sind. Sie können eventuell einen Antrag auf eine Sonderbewilligung für Ihre Eltern stellen, wenn Sie nachweisen können, dass ihr Lebensunterhalt in der Schweiz völlig gesichert ist (z. B., weil Sie bei Ihnen leben).

Volljährige Kinder
Nur Kinder unter 18 bekommen automatisch das Recht, bei Ihnen zu leben, wenn Sie Einwohner der Schweiz sind. In manchen Ländern (Italien, Portugal und Spanien) ist das Volljährigkeitsalter 20. Ältere Kinder müssen eine separat eine Aufenthaltsbewilligung beantragen unter Angabe ihres Aufenthaltszwecks in der Schweiz (z. B. Studium, Arbeit usw.). Sie werden normalerweise bevorzugt behandelt, bekommen jedoch nicht automatisch eine Aufenthaltsbewilligung.

Kindermädchen, Koch usw.
Äußerst problematisch. Ihre Hausangestellten müssen eine Arbeitsbewilligung beantragen und Sie müssen nachweisen, dass ihre Arbeit nicht von einer schweizerischen Arbeitskraft gemacht werden kann. Ihnen mag Ihr Kindermädchen unersetzlich erscheinen, aber nach Ansicht der Behörden hat ein schweizerisches Kindermädchen mehr Recht auf den Job.

Hinweis: Wenn Sie Staatsbürger eines EU-Landes sind, gelten weniger Einschränkungen.


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