| Ich bin Staatsbürger von Ungarn, Malta, Zypern. Litauen, Estland, Lettland, Slowenien, der Slowakei, der Tschechischen Republik oder Polen. Wurde der Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für mich auch vereinfacht wie für andere EU-Bürger? Nein, wenn Sie kein EU-15-Bürger sind, gelten die bilateralen Abkommen leider nicht für Sie. Sie werden als „Nicht-EU-Bürger“ betrachtet, bitte lesen Sie den betreffenden Abschnitt. |
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