Schweiz 
So wird man Schweizer Staatsbürger
Home > Einwanderung > Aufenthaltsbewilligungen > Häufig gestellte Fragen > Allgemeine Fragen > Staatsbürgerschaft

Die Schweizer Staatsbürgerschaft (d.h. man hat einen Schweizer Pass) kann durch (1) Abstammung von Schweizer Eltern oder durch (2) ein als Einbürgerung bekanntes Verfahren erlangt werden. In der Schweiz geborene Kinder von nicht schweizerischen Eltern bekommen nicht automatisch einen Schweizer Pass.

Einbürgerung
Die Schweizer Staatsbürgerschaft kann durch Einbürgerung erlangt werden.
Dazu muss man mindestens zwölf Jahre in der Schweiz gelebt haben. Drei dieser Jahre müssen innerhalb der fünf Jahre vor der Antragstellung liegen. Die zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz verbrachte Zeit zählt doppelt.


Der Antrag muss bei der Fremdenpolizei der Wohngemeinde gestellt werden. Von dort aus wird es an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement weitergeleitet, wo eine Einbürgerungsbewilligung ausgestellt wird, unter Voraussetzung, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie sind in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert.
  • Sie sind mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut.
  • Sie beachten die schweizerische Rechtsordnung.
  • Sie stellen keine Gefahr für die innere und äußere Sicherheit der Schweiz dar.

Da die Schweiz ein Bundesstaat ist, muss man auch noch das Bürgerrecht des Kantons und der Gemeinde erhalten.

Die Gemeinde und der Kanton. in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, können noch zusätzliche Bedingungen und eine Gebühr für die Erteilung des Bürgerrechts festsetzen. Diese Bedingungen können an verschiedenen Orten sehr unterschiedlich sein. Manche Gemeinden pflegen eine relativ aufgeschlossen Einbürgerungspolitik, während in anderen Gemeinden eine Volksabstimmung über die Einbürgerung stattfindet. Auch die Kosten sind von Gemeinde zu Gemeinde und Kanton zu Kanton unterschiedlich.


 Andere interessante Seiten:


© Micheloud & Cie 2013      Tel. ++41 21 331 48 48  info@switzerland.isyours.com. Kein Teil dieser Website darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung vervielfältigt werden. Ausdruck von http://Switzerland.isyours.com/d/Einwanderung/Staatsbuergerschaft/staatsbürgerschaft.html