Pensionierung in der Schweiz: Verfahren
Die Schweiz nimmt Ihre Beantragung für eine Aufenthaltsgenehmigung streng unter die Lupe, wobei diese Beantragung der Gemeinde-, Kantons- und der Bundesregierung vorgelegt wird. Diesen Prozeß können wir jedoch sogar während Ihrer Abwesenheit für Sie übernehmen, solange Sie uns alle notwendigen Informationen und Dokumenten zur Verfügung stellen. Bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme mit uns werden wir Ihnen kostenlos mitteilen, ob Sie eine solche Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt kriegen können. Unser Grundsatz läßt niemals Beantragungen für eine Genehmigung zu, wenn wir fest davon ausgehen können, daß diese abgewiesen werden wird - und dies stellt für uns nur eine Zeitverschwendung und eine Einbuße unserer Glaubwürdigkeit dar. Das heißt also, daß Ihre Chancen für eine Aufenthaltsgenehmigung sehr gut sind, wenn wir die Beantragung für Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Gang setzen. Dokumente Dokumente unterschiedlichster Arten werden benötigt, wie beispielsweise Geburtsscheine, Lebensläufe, Paßbilder usw. Nachdem wir Ihrer Beantragung grünes Licht gegeben und Sie sich entschieden haben, in welchem Kanton Sie sich niederlassen möchten, werden wir Ihnen eine detaillierte Liste aller benötigten Dokumente und Papiere zusenden. Steps Wir kümmern uns um das ganzen Beantragungsverfahren und ersparen Ihnen alle Mühe. Nachstehend sind die Grundzüge aufgeführt, die wir mit Ihnen durchführen werden: - Auswählen des Kanton, in dem Sie sich niederlassen möchten
- Zusammentragen aller Dokumente und Vorbereiten der Beantragung
- Ausfüllen der Antragsformulare der zuständigen Regierungsebenen
- Die Zustimmung der Kantonsregierung erhalten wir nach ungefähr 3 bis 4 Wochen
- Die Zustimmung der Bundesregierung erhalten wir nach ungefähr 6 bis 8 Wochen
- Ihre Aufenthaltsgenehmigung werden wir für Sie auf Gemeindeebene nach 9 bis 10 Wochen abholen können. Von diesem Zeitpunkt an besitzen Sie die Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz und können jederzeit nach Ihrem Wunsch einreisen und sich niederlassen.
Zeitrahmen Der gesamte Vorgang ab Zeitpunkt der Beantragung unsererseits bis zum Erhalt Ihrer Aufenthaltsgenehmigung dauert ungefähr 3 Monate. Beachten Sie dabei bitte auch, daß diese Zeitdauer durch die Regierung - und nicht durch uns - benötigt wird, und daß kaum etwas unternommen werden kann, diesen Vorgang zu beschleunigen. Die Schweizer Regierung ist sehr effizient und rationell, aber Ihre Beantragung muß dennoch von einer Regierungsstelle zur anderen und dann wiederum den ganzen Weg zurück weitergeleitet werden (d.h. insgesamt 7 Weiterleitungen). Dies erklärt die Dauer der Beantragung. Berechnen Sie bitte auch die Zeit zur Auswahl Ihres gewünschten Kantons und zum Zusammentragen Ihrer persönlichen Dokumente mit ein. |