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Bedingungen für die Pensionierung in der Schweiz

Reiche, wohlhabende und pensionierte Leute sind herzlich willkommen, sich in der Schweiz niederzulassen. Die Kantone und Städte machen sich gegenseitig starke Konkurrenz, diese Leute für ihre Niederlassung anzulocken.

Sie können unten nachprüfen, ob Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen über 55 Jahre alt sein (falls Sie jünger und dennoch pensioniert sind, gilt für Sie ein anderes Programm)
  • Sie müssen pensioniert sein (ohne alltägliche Verpflichtungen)
  • Sie müssen ein Jahreseinkommen von mehr als Sfr.100'000.- haben
  • Sie müssen sich mindestens 180 Tage pro Jahr in der Schweiz aufhalten (Gesamtzeit)

Die Aufenthaltsgenehmigung, die Ihnen ausgestellt wird, ist die Genehmigung B. Diese Genehmigung berechtigt Sie:

  • Zum Leben in der Schweiz
  • Zum Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung für Ihre Eigenbenutzung
  • Zum Mitbringen Ihrer/Ihres Ehegattin bzw. Ehegatten und Ihren minderjährigen Kindern

Falls Sie gerne wissen möchten, ob Sie für die Pensionierung in der Schweiz eine Aufenthaltsgenehmigung kriegen können, zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Gerne werden wir Ihnen eine kostenlose Beurteilung der Möglichkeit einer solchen Aufenthaltsgenehmigung für Sie erstellen.

 
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