Schweiz 
Ihre Rechte als Ehepartner eines Schweizer Staatsbürgers
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Ihre Rechte, wenn Sie einen Schweizer oder eine Schweizerin geheiratet haben
Bei Heirat mit einem Schweizer Bürger haben Sie Recht auf eineAufenthaltsbewilligung B. Unter Zustimmung der Fremdenpolizei dürfen Sie auch erwerbstätig sein. Die Jahreshöchstgrenze für die Zulassung von Arbeitskräften ist für Ihren Fall nicht relevant, Sie werden den einheimischen Arbeitskräften gleichgestellt.
Nach fünfjährigem ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz bekommen Sie das Recht auf eine Niederlassungsbewilligung C.

Sollte Ihnen behördlicherseits nachgewiesen werden können, dass Sie eine Ehe mit einem Schweizer Bürger mit dem Zweck, die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften zu umgehen, eingegangen sind (Scheinehe), wird Ihnen das Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung wieder abgesprochen.

Wenn Ihnen die Einreise in die Schweiz verboten ist, wird dieses Verbot durch eine Heirat nicht unbedingt aufgehoben. Die Fremdenpolizei entscheidet über jeden Fall für sich.

Auch nach der Heirat kann Ihnen das Recht auf Aufenthalt bzw. Niederlassung wieder abgesprochen werden, sollte es Gründe für eine Ausweisung geben.

Minderjährige Kinder (außerehelich oder aus erster Ehe) dürfen mit Ihnen in die Schweiz ziehen. Ehe sie in die Schweiz einreisen, müssen Sie eine Bewilligung der Fremdenpolizei erlangen. Nach zweijähriger Ehe kann der Schweizer Ehepartner Ihre Kinder adoptieren, vorausgesetzt, dass sie während dieser Zeit bei der neuen Familie gelebt haben.

Scheidung
DieAufenthaltsbewilligung B wird dem ausländischen Ehepartner zum Zweck des Zusammenlebens in ehelicher Gemeinschaft erteilt. Im Falle einer Scheidung wird die Aufenthaltsbewilligung daher in Frage gestellt. Es wurde noch keine allgemeingültige Regel festgestellt. Die Fremdenpolizei betrachtet jeden Fall für sich und entscheidet nach den folgenden Kriterien: Aufenthaltsdauer in der Schweiz, persönliche Beziehungen in der Schweiz (besonders, wenn es Kinder gibt), berufliche Situation, Eingliederung in die Schweizer Verhältnisse und Leumund. Die Schuldfrage ist jedoch unerheblich.
Sollte nur eine Trennung stattfinden, behalten Sie das Recht auf Aufenthalt.
Wenn Sie vor Auflösung der Ehe eineNiederlassungbewilligung Cerlangt haben, können Sie Ihren Aufenthalt in der Schweiz in jedem Fall verlängern.


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