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Manchmal eröffnet jemand ein Konto, zahlt Geld ein und verschwindet dann. Banken können nicht immer herausfinden, was mit diesen stillen Kunden geschehen ist, oder wissen, ob sie Gesuchen von angeblichen Erben dieser Konten Folge leisten sollen oder nicht. Das größte Problem ist, das die Kunden im Ausland leben und die Bank aufgrund des Bankgeheimnisses keine Anzeigen in der internationalen Presse veröffentlichen kann, um die Kontoinhaber zu finden. Die meisten Schweizer Banken eröffnen daher auch keine Konten mit geringen Guthaben für ausländische Kunden, da sie befürchten, dass diese Konten vergessen werden. Es ist jedoch auch schon vorgekommen, dass Kunden sterben und ihre Erben weder den Tod beweisen können, noch ihren Erbanspruch. Dies kam in Kriegszeiten oft vor und die Banken haben inzwischen ein einfaches schnelles Abklärungsverfahren entwickelt, das im Vorteil ihrer Kunden wirkt. NachrichtenloseVermögen sind der Definition nach alle bei einer Bank hinterlegten Vermögenswerte (d.h. ein Bankkonto, Wertpapierdepot oder Schließfach), über das die Bank seit mindestens zehn Jahren keinen Kontakt mehr mit dem in ihren Akten registrierten Kunden gehabt hat. Wenn Sie meinen, Anspruch auf ein Schweizer Bankkonto zu haben, dessen Inhaber (z. B. ein Vorfahre) mindestens zehn Jahre keinen Kontakt mit der Bank gehabt hat, gibt es ein relativ einfaches Verfahren, abhängig vom Datum der Kontoeröffnung: Wir weisen Sie darauf hin, dass wir keine Dienste für derartigen Angelegenheiten bieten und dass wir kein Bankinstitut sind. |
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