Schweiz 
Scheidungen und das Schweizer Bankgeheimnis
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Bei einer Scheidung kann es vorkommen, dass ein Ehepartner das Schweizer Konto des anderen Partners zu pfänden.

Jeder, der den auf einem Schweizer Konto vorhandenen Besitz eines Ehepartners beschlagnahmen will, muss sich auf ein langes, mühevolles und kostspieliges Verfahren gefasst machen. So weit wir wissen, hat noch nie jemand Erfolg damit gehabt.

1. In der Schweiz geschlossene Ehen
Bei einer nach Schweizerischem Eherecht ausgesprochenen Scheidung wird das Bankgeheimnis gelüftet. Nach dem Schweizer Zivilgesetz (art.170) kann jeder Ehegatte vom anderen Auskunft über dessen finanzielle Lage verlangen.

2. Außerhalb der Schweiz geschlossene Ehen
Wenn die Scheidung nach ausländischem Eherecht ausgesprochen wurde, ist die Situation völlig anders. Aufgrund des Bankgeheimnisses ist es einem Schweizer Bankier sogar verboten, vor einem ausländischen Gericht als Zeuge aufzutreten (Art. 47 des Bankengesetzes). Zuerst muss festgestellt werden, ob Ihr Land einen Vertrag zur justiziellen Zusammenarbeit mit der Schweiz abgeschlossen hat. Damit ein Schweizer Richter die Klage behandeln kann, muss der Kläger das Vorhandensein des Kontos beweisen und den Namen der Bank angeben, bei der das Konto geführt wird. In meisten Fällen, hat der Kläger diese Information nicht.

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