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Schweizer Bankiers sind dazu verpflichtet, alle Informationen über Sie oder Ihr Konto streng vertraulich zu behandeln. Dieses Bankgeheimnis ist eines der strengsten der Welt und wurzelt in einer Jahrhunderte alten historischen Tradition. Es ist fest in der schweizerischen Gesetzgebung verankert. Ein Bankier, der ohne Ihre Einwilligung Angaben über Sie offenlegt, riskiert eine mehrmonatige Gefängnisstrafe. Die einzigen Ausnahmen zu dieser Regel bilden schwere Straftaten, wie z. B. Waffenschmuggel und Drogenhandel. Für Steuerhinterziehung wird das Bankgeheimnis nicht gelüftet. Der Grund dafür ist, dass die Nichtmeldung von Einkommen oder Vermögenswerten in der Schweiz nicht als Straftat betrachtet wird. Daher können weder die Schweizer Behörden, noch ausländische Behörden Angaben über Ihr Konto einholen. Zuerst müssen sie einen Schweizer Richter davon überzeugen, dass Sie eine nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch strafbare schwere Straftat begangen haben. Für Privatangelegenheiten, wie z. B. eine Erbschaft oder Scheidung wird das Bankgeheimnis nicht gelüftet, wenn Sie Ihre Bankangelegenheiten immer streng vertraulich gehalten haben. Der Kläger muss beweisen, dass das Konto existiert, wenn der Richter den Fall behandeln soll. In dieser Hinsicht bietet ein Nummernkonto die höchstmögliche Diskretion.
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