Was wird vom Schweizer Bankgeheimnis umfasst? Home > Bankwesen > Das Schweizer Bankgeheimnis > Definition > Geltungsbereich
Was wird vom Schweizer Bankgeheimnis umfasst? In der schweizerischen Gesetzgebung gibt es keine Liste mit Fällen, in denen das Bankgeheimnis gilt; diese ergeben sich aus der Rechtsprechung. Dieser Umstand wirkt in Ihrem Vorteil. Dies sind die Fakten: - Das Bankgeheimnis schützt alle Kontakte in Zusammenhang mit der Eröffnung eines Kontos,selbst wenn das Konto nie wirklich eröffnet wird. Das Rechtssystem geht immer davon aus, dass Sie Vertraulichkeit für Ihre Bankangelegenheiten wünschen.
- Sie genießen die Vorteile des Bankgeheimnisses. Nur Sie können die Bank ermächtigen, Angaben offenzulegen, die durch das Bankgeheimnis geschützt werden. Der Bankier kann unter keinen Umständen selbst beschließen, das Bankgeheimnis zu lüften.
- Nur Sie können den Vertraulichkeitsbereich erweitern. Nur auf Ihren formellen Auftrag hin kann die Bank Angaben an andere Organe weitergeben, die ebenfalls dem Bankgeheimnis unterstehen: Nur Sie können Ihre Bank als Referenz für einen Kredit oder zum Erhalt einer Kreditkarte angeben.
- Nicht nur Informationen, die Sie dem Bankier mitgeteilt haben, fallen unter das Bankgeheimnis, sondern auch alles, was der Bankier über Sie erfahren hat oder vermutet.
- Das Bankgeheimnis muss immer eingehalten werden, auch wenn der Bankier nicht versteht, warum Sie bestimmte Dinge geheim halten möchten.
- Das Geheimnis muss bewahrt bleiben, ungeachtet des Inhalts der geheimzuhaltenden Informationen - ob es nun um dasVorhandensein eines Kontos geht, den Kontostand, den Namen des Inhabers eines Nummernkontos, Unterhaltszahlungen an Dritte usw.
- Das Bankgeheimnis verjährt nicht. Wenn Sie Ihr Konto kündigen, gilt das Bankgeheimnis weiter. Auch wenn der Bankier die Bank verlässt oder in Pension geht, ist er bis zu seinem Tod zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Das Bankgeheimnis gilt ausschließlich für Ihre geschäftliche Beziehung mit der Bank. Allgemein zugängliche Informationen, die der Bankier auch als Freund oder Verwandter oder über andere Personen ohne irgendwelche Geschäftsbeziehung mit Ihnen in Erfahrung hätte bringen können, fallen nicht unter das Bankgeheimnis.
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