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FAQs über das Gründen von Firmen in der Schweiz


5. Steuern

 

Es ist schwer, das mit Bestimmtheit zu sagen, weil verschiedene Arten von Firmen verschieden besteuert werden, und es gibt auch regionale Variationen, die den Betrag Steuer, die ein Unternehmen bezahlen muß, beinflussen können. Der Einkommenssteuersatz kann so niedrig wie 5% liegen, falls Sie ein Abkommen mit dem Kanton, in dem Ihre Firma gelegen ist, die kantonale Steuer zu streichen, treffen. Aber es kann auf bis zu 30% steigen, falls Sie die Dinge falsch anpacken. Professionelle Beratung ist am wichtigsten, wenn Sie beim Gründen einer Firma sind, weil das, was Sie dann machen, bestimmen wird, wie viel Steuer Sie in späteren Jahren bezahlen müssen. Ein ungefährer Wert für eine recht große Firma mit Sitz in der Schweiz wäre um die 8%.

 

Dividenden werden zu 35% versteuert. Wenn eine Firma Dividenden zahlt, ist sie rechtlich verpflichtet, diese 35% einzubehalten und sie an die Regierung im Auftrag des Empfängers weiterzureichen. Wie auch immer, einige Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz geschlossen, so daß Bewohner ihrer Nationen von der schweizer Quellensteuer befreit werden können.

 

Der Trick liegt darin, die Aktien an Ihrer schweizer Firma durch eine Holding-Gesellschaft in einem anderen Land, welches ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz hat, zu besitzen. Eine populäre Option wird "Holländisches Sandwich" genannt, bei dem eine niederländische Holding-Gesellschaft die schweizer Aktien besitzt und eine Firma in den niederländischen Antillen die Aktien der niederländischen Firma besitzt. Daher fließen Ihre Dividenden steuerlos von der Schweiz in die Niederlande und dann in die Antillen, wo sie ohne Quellensteuer ausgezahlt werden können. Natürlich muß Ihre Firma über einer bestimmten Größe liegen, damit sich das lohnt.

 

Wenn Sie eine AG (Aktiengesellschaft) gründen, müssen Sie eine sogenannte Stempelsteuer von etwa 2% des Aktienkapitals zahlen. Wie auch immer wird Kapital unter einer bestimmten Menge nicht besteuert, so daß die insgesamte Steuer, die Sie bezahlen müssen, recht niedrig sein wird.

 

Unternehmenssteuern werden auf städtischer, kantonaler oder Bundesebene erhoben, obwohl Sie nur an ein Amt zahlen. Die Sätze unterscheiden sich sehr, abhängig davon, wo Sie Ihre Firma gründen. Der Bundessteuersatz kann nicht verhandelt werden, aber beträgt nur etwa 4-8%, abhängig von Ihrem Einkommen. Kantone, wie auch immer, bieten privilegierte Besteuerung an neue ausländische Firmen und Sie können in vielen Fällen erreichen, daß Sie überhaupt keine städtische oder kantonale Steuer bezahlen müssen.

 

Es gibt mehrere Wege, die Mindeststeuer in der Schweiz zu zahlen und viele ausländische Firmen benutzten diese mit großem Erfolg. Wir können Ihnen mit der besten Lage für Ihre Firma und den besten Arten von Firmen, die Sie verwenden sollten, helfen. Wir können dann für Sie mit der Steuerverwaltung verhandeln, um sicherzustellen, daß Sie weniger Steuern bezahlen müssen.

 

Steuerbefreiungen (Regierungsausschlüsse von einigen Steuern) sind auf kantonaler und städtischer Ebene möglich und müssen mit dem richtigen Amt verhandelt werden. Sie sind oft für ausländische Firmen, die sich in der Schweiz gründen möchten, verfügbar, besonders in Fribourg, Zug und Glaris.

 

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